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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99   

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BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99 (https://dejure.org/2000,365)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.2000 - 4 A 10.99 (https://dejure.org/2000,365)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 2000 - 4 A 10.99 (https://dejure.org/2000,365)
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Grundstückserwerb durch Naturschutzverband

§ 42 Abs. 2 VwGO (Anm.: vgl. auch § 47 Abs. 2 VwGO), keine Klagebefugnis bei rechtsmißbräuchlicher Begründung der Eigentümerstellung ("Sperrgrundstück")

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 14 Abs. 1, 3; VwGO § 42 Abs. 2
    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis - Sperrgrundstück - Unzulässige Rechtsausübung

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 3; ; VwGO § 42 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1, 3; VwGO § 42 Abs. 2
    Verwaltungsprozessrecht - Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung.

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Teilerfolg von Klagen gegen den Neubau der A 71

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Naturschutzverband durch Erwerb eines Sperrgrundstückes eigene Klagebefugnis begründen? (IBR 2001, 231)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 112, 135
  • NJW 2001, 2489 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 427
  • NZV 2001, 181
  • DVBl 2001, 385
  • DÖV 2001, 338
  • BauR 2001, 742
  • ZfBR 2001, 416
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Es hat in Anknüpfung an diese Rechtsprechung wiederholt bestätigt, dass es für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO grundsätzlich unerheblich ist, aus welchen Beweggründen der Kläger das Eigentum an dem Grundstück erworben hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 27. Juni 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18 = VBlBW 1991, 11; vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 und vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 30).

    Davon ist auszugehen, wenn das Eigentum nicht erworben worden ist, um die mit ihm verbundenen Gebrauchsmöglichkeiten zu nutzen, sondern nur als Mittel dafür dient, die formalen Voraussetzungen für eine Prozessführung zu schaffen, die nach der Rechtsprechung des Senats dem Eigentümer vorbehalten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - a.a.O.; Gerichtsbescheid vom 16. März 1998 - BVerwG 4 A 31.97 - Buchholz 316 § 73 VwVfG Nr. 27; Urteil vom 18. Dezember 1998 - BVerwG 4 A 10.97 - insoweit in Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 144 nicht abgedruckt).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Auch dieser ergänzende Vortrag belegt indes nicht, dass dem Kläger tatsächlich eine Eigentümerposition übertragen werden sollte, die über Schaffung eines Klagerechts hinausreichte (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. März 1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1 [42] zu Art. 6 Abs. 1 GG).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Eine andere rechtliche Beurteilung ist jedoch dann geboten, wenn die geltend gemachte Rechtsposition nicht schutzwürdig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - BVerwG 4 CN 2.98 - BVerwGE 107, 215).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Dass das Bundesverwaltungsgericht dadurch auch Landesrecht auszulegen und anzuwenden hat, begegnet keinen Bedenken (vgl. auch das Urteil des Senats vom heutigen Tag im Verfahren BVerwG 4 A 18.99).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Es hat in Anknüpfung an diese Rechtsprechung wiederholt bestätigt, dass es für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO grundsätzlich unerheblich ist, aus welchen Beweggründen der Kläger das Eigentum an dem Grundstück erworben hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15, vom 27. Juni 1990 - BVerwG 4 C 26.87 - Buchholz 442.08 § 36 BBahnG Nr. 18 = VBlBW 1991, 11; vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 und vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 30).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Dem lässt sich nicht entgegenhalten, dass der Bundesgesetzgeber (bisher) bewusst davon abgesehen hat, eine allgemeine Verbandsklage einzuführen, die Verbänden die Befugnis eröffnet, Planungsentscheidungen inhaltlich überprüfen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. April 1993 - BVerwG 7 A 3.92 - BVerwGE 92, 263, und vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - BVerwGE 101, 73).
  • BVerwG, 30.03.1995 - 3 C 8.94

    Jagdrecht - Abschußplanung - Jagdgenosse - Klagebefugnis

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Beruft sich der Kläger zur Abwehr eines Planvorhabens auf sein Eigentum, so reicht dies zwar in aller Regel aus, um im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO die Möglichkeit einer Rechtsverletzung aufzuzeigen (vgl. zur Klagebefugnis allgemein BVerwG, Urteile vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 8.94 - BVerwGE 98, 118, und vom 28. Februar 1997 - BVerwG 1 C 29.95 - BVerwGE 104, 115).
  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Beruft sich der Kläger zur Abwehr eines Planvorhabens auf sein Eigentum, so reicht dies zwar in aller Regel aus, um im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO die Möglichkeit einer Rechtsverletzung aufzuzeigen (vgl. zur Klagebefugnis allgemein BVerwG, Urteile vom 30. März 1995 - BVerwG 3 C 8.94 - BVerwGE 98, 118, und vom 28. Februar 1997 - BVerwG 1 C 29.95 - BVerwGE 104, 115).
  • BGH, 11.01.1966 - V ZR 160/65

    Mißbrauch der Prozeßführungbefugnis

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Gegen die Klage greift der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung durch, der auch im Prozessrecht zu beachten ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 1966 - V ZR 160/65 - BGHZ 44, 367).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99
    Das erkennende Gericht geht seit dem Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - (BVerwGE 67, 74) davon aus, dass der Eigentümer eines durch eine straßenrechtliche Planfeststellung mit enteignender Wirkung betroffenen Grundstücks sich gegen das Vorhaben auch mit dem Argument zu Wehr setzen kann, öffentliche Belange stünden der Planung entgegen oder seien bei der Abwägung nicht hinreichend beachtet worden.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 3.92

    Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra II - § 42 Abs. 2 VwGO, § 36 BGB hessNatG verleiht

  • BVerwG, 16.03.1998 - 4 A 31.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ostsee-Autobahn im Peenetal aus

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 61.95

    Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener

  • BVerwG, 18.12.1998 - 4 A 10.97

    Bundesverwaltungsgericht weist weitere Klage gegen Ostsee-Autobahn ab

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Eine andere rechtliche Beurteilung ist nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings dann gerechtfertigt, wenn das Eigentum nur deshalb erworben worden ist, um die Voraussetzungen für eine Prozessführung zu schaffen, die nach dem Rechtsschutzsystem der Verwaltungsgerichtsordnung einem Eigentümer vorbehalten ist (vgl. BVerwGE 72, 15 ; 112, 135 ; 131, 274 ; zuletzt Urteil vom 25. Januar 2012 - BVerwG 9 A 6.10 -, NVwZ 2012, S. 567).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Hiernach ist es grundsätzlich unerheblich, aus welchen Beweggründen ein Kläger das Eigentum an einem Grundstück erworben hat (vgl. dieUrteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15 , vom 10. April 1997 - BVerwG 4 C 5.96 - BVerwGE 104, 236 , vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 30 S. 143 undvom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 ).

    Ein weiteres Anzeichen können die zeitlichen Abläufe sein (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2000 a.a.O. BVerwGE 112, 135 ).

    In dem notariellen Kaufvertrag vom 21. Januar 1999 wurde (anders als etwa bei einer bloßen unentgeltlichen Nießbrauchsverschaffung wie im Fall BVerwGE 112, 135 ) ein vollständiger Besitz- und Nutzungsübergang vereinbart (Ziff. IV.).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 15.03

    Radweg-Benutzungspflicht; Klagebefugnis; unzulässige "Popularklage";

    Allerdings ist anerkannt, dass beispielsweise eine rechtsmissbräuchliche Begründung von Eigentum dazu führen kann, dass eine hierauf gegründete Klagebefugnis abgesprochen werden darf (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 = Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 10 S. 21 f.); weiterhin ist anerkannt, dass eine Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sein kann, wenn etwa die Inanspruchnahme eines Gerichts für die subjektive Rechtsstellung des Klägers von vornherein nutzlos ist (vgl. etwa Beschluss vom 7. Februar 1997 - BVerwG 4 B 224.96 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 239 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 29.01.2018 - 15 K 6234/17

    Erfolglose Klage einer Eigentümergemeinschaft gegen die Verlängerung der Start-

    Sogar Grundstücke mit Sperrwirkung können erworben und prozessual eingesetzt werden (m.w.N. BVerwG, Urteil vom 10.4.1997, 4 C 5/96, BVerwGE 104, 236 ff., juris Rn. 19) , z.B. nach Erwerb sinnvoll landwirtschaftlich oder zu Zwecken des Landschafts- oder Naturschutzes nutzbarer Flächen (BVerwG, Urteil vom 27.10.2000, 4 A 10/99, BVerwGE 112, 135 ff., juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 9.7.2008, 9 A 14/07, BVerwGE 131, 274 ff., juris Rn. 42 f.; vgl. auch Masing, NVwZ 2002, 810, 813), welche eine hinreichende Größe aufweisen und damit selbst substanziell geeignet sind, der Erhaltung der Landwirtschaft oder der Natur auf dem Areal zu dienen und diese Nutzung gegen konkurrierende Nutzungsansprüche zu verteidigen.

    Dabei kann sich aus den vom Erwerber benannten Gründen für den Grunderwerb, dem Zeitpunkt des Erwerbs und den Erwerbskonditionen, der Größe und Lage des Grundstücks sowie dessen bisheriger und seiner beabsichtigten Nutzung ergeben, dass ein Grundstück allein aus prozessualen Gründen zur Vermittlung einer Klagebefugnis beschafft wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2000, 4 A 10/99, BVerwGE 112, 135 ff., juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 25.1.2012, 9 A 6/10, NVwZ 2012, 567 ff., juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 9.7.2008, 9 A 14/07, BVerwGE 131, 274 ff., juris Rn. 42; m.w.N. Nieds.

    Eine weitere objektive Bestätigung findet der Erwerb als bloßes Sperrgrundstück durch die zum Zeitpunkt des Erwerbs gegebenen Umstände in Bezug auf den Werksflugplatz der Beigeladenen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.1.2012, 9 A 6/10, NVwZ 2012, 567 ff., juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 27.10.2000, 4 A 10/99, BVerwGE 112, 135 ff., juris Rn. 23, und Nieds. OVG, Urteil vom 11.6.2014, 13 LB 176/11, juris Rn. 61).

    Das Funktionsgrundstück weist eine Fläche von lediglich 100 m² auf, während in der Rechtsprechung sogar deutlich größere Grundstücke noch als Sperrgrundstück angesehen wurden (1.260 m² BVerwG, Urteil vom 27.10.2000, 4 A 10/99, BVerwGE 112, 135 ff., juris Rn. 2; 2577 m² BVerwG, Urteil vom 25.1.2012, 9 A 6/10, NVwZ 2012, 567 ff., juris Rn. 3; knapp 8000 und knapp 10.000 m² Nieds.

    Auf fehlende wirtschaftliche Interessen am Grundstückserwerb, dafür aber auf eine ideelle Erwerbsabsicht deutet auch der Umstand hin, dass die Erwerbergemeinschaft das ohnehin nur mit einem Grundstückswert von 756 DM eingeschätzte Funktionsgrundstück unentgeltlich übertragen bekommen hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27.10.2000, 4 A 10/99, BVerwGE 112, 135 ff., juris Rn. 2).

    Allein der Umstand, dass das Funktionsgrundstück der Eigentümergemeinschaft vollen Umfangs übertragen wurde und nicht lediglich als bloß "formale Hülle" (dazu BVerwG, Urteil vom 27.10.2000, 4 A 10/99, BVerwGE 112, 135 ff., juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 9.7.2008, 9 A 14/07, BVerwGE 131, 274 ff., juris Rn. 42; Nieds. OVG, Urteil vom 11.6.2014, 13 LB 176/11, juris Rn. 53) , ist nicht geeignet, die Motivation des Erwerbs als Sperrgrundstück zu widerlegen.

    Dies ist insbesondere bei einem Rückübertragungsrecht für den Fall, dass keine Enteignung erfolgt, anzunehmen (BVerwG, Urteil vom 27.10.2000, 4 A 10/99, BVerwGE 112, 135 ff., juris Rn. 2).

    Auch wenn die Rechtsprechung ein Sperrgrundstück bisher im Wesentlichen anhand der Umstände im Zeitpunkt des Grunderwerbs bestimmt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.10.2000, 4 A 10/99, BVerwGE 112, 135 ff., juris Rn. 20; BVerwG, Urteil vom 25.1.2012, 9 A 6/10, NVwZ 2012, 567 ff., juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 9.7.2008, 9 A 14/07, BVerwGE 131, 274 ff., juris Rn. 42) , erscheint es der Kammer doch als geboten, in besonderen Fällen in die Beurteilung spätere Zeiträume einzubeziehen.

  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 16.08

    Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe,

    Hieraus folgt, dass die einer Überprüfung durch das Revisionsgericht grundsätzlich zugängliche Frage, ob die Forderungsabtretung auf eine rechtsmissbräuchliche und daher nicht schutzwürdige Begründung einer Rechtsposition gerichtet gewesen ist (dazu allgemein: Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 = Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 10 S. 21 f.), verneint werden muss.
  • BVerwG, 25.01.2012 - 9 A 6.10

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; Stichtag;

    Eine andere rechtliche Beurteilung ist aber dann gerechtfertigt, wenn das Eigentum nur deshalb erworben worden ist, um die Voraussetzungen für eine Prozessführung zu schaffen, die nach dem Rechtsschutzsystem der VwGO einem Eigentümer vorbehalten ist (vgl. Urteile vom 12. Juli 1985 - BVerwG 4 C 40.83 - BVerwGE 72, 15 , vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 und vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 ).

    Davon ist auszugehen, wenn die konkreten Umstände ohne Weiteres erkennen lassen, dass an der erworbenen Rechtsstellung, welche die Klagebefugnis vermitteln soll, kein über das Führen eines erwarteten Rechtsstreits hinausgehendes Interesse gegeben ist (vgl. Urteil vom 27. Oktober 2000 a.a.O. S. 138).

    Seine Eigentümerstellung stellt sich daher nicht als bloß "formale Hülle" ohne substanziellen Inhalt dar (zu einer derartigen Fallgestaltung s. Urteil vom 27. Oktober 2000 a.a.O. S. 138 f.).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Dies folgt aus den Gründen, die der Senat im Urteil gleichen Datums in der Parallelsache BVerwG 4 A 10.99 zwischen denselben Beteiligten - außer dem Kläger zu 2 - dargelegt hat.
  • BVerwG, 17.07.2019 - 3 BN 2.18

    Antragsbefugnis eines Waldeigentümers für einen Normenkontrollantrag; Änderung

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass die aus dem Grundstückseigentum folgende Klagebefugnis rechtsmissbräuchlich ausgeübt wird, wenn die Eigentümerstellung nur "als formale Hülle" begründet wurde, um die formalen Voraussetzungen für eine Prozessführung zu schaffen, die nach dem Rechtsschutzsystem der VwGO einem Eigentümer vorbehalten ist (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2000 - 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 und vom 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274 Rn. 42 f.).

    Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs in den von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen bezieht sich auf die Begründung der Rechtsposition, die als "bloße Scheinposition" bewertet wird (BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 2000 - 4 A 10.99 - BVerwGE 112, 135 ).

  • OVG Niedersachsen, 11.06.2014 - 13 LB 176/11

    Erwerb eines Grundstücks zur Erreichung der formalen Voraussetzungen für eine

    Eine andere rechtliche Beurteilung ist aber dann gerechtfertigt, wenn das Eigentum nicht zur Nutzung der mit ihm verbundenen Gebrauchsmöglichkeit, sondern nur deshalb erworben worden ist, um die (formalen) Voraussetzungen für eine Prozessführung zu schaffen, die nach dem Rechtsschutzsystem der VwGO einem Eigentümer vorbehalten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Januar 2012 - 9 A 6.10 -, NVwZ 2012, 567, juris Rdnr. 13; v. 9. Juli 2008 - 9 A 14.07 -, BVerwGE 131, 274, 286 Rdnr. 42; v. 27. Oktober 2000 - 4 A 10.99 -, BVerwGE 112, 135, 137).

    Denn in diesen Fällen wird die dingliche Rechtsstellung nur vorgeschoben, um der Sache nach im Wege der Prozessstandschaft fremde Abwehrrechte zu verteidigen, so dass sich ihr materieller Gehalt in einer bloßen Scheinposition erschöpft (vgl. Urt. v. 27. Oktober 2000, a.a.O., S. 138).

    Für eine so starke vertragliche Einschränkung der Eigentümerbefugnisse, wie sie in dem durch Urteil des BVerwG vom 27. Oktober 2000 (a.a.O.) entschiedenen Sachverhalt vorlag, dürften hier eindeutige Anhaltspunkte fehlen.

    Ähnliche Klauseln (allerdings in der Gesamtschau mit anderen die dingliche Eigentumsposition "entwertenden" Verpflichtungen und Beschränkungen) wurden durch das BVerwG in den älteren "Sperrgrundstücksfällen" als Beleg für eine formale Hülle "Eigentum" und daher als ausschließliche Verhinderungsregelungen gedeutet (vgl. Urt. v. 27. Oktober 2000, a.a.O., S. 138 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits dem Umstand, dass nach Erwerb keine Nutzungsänderung an dem erworbenen Grundeigentum eingetreten ist, starke Indizwirkung für ein fehlendes Interesse an der Ausübung der Eigentümerbefugnisse beigemessen (vgl. Urt. v. 27. Oktober 2000, a.a.O., S. 138, und v. 9. Juli 2008, a.a.O., Rdnr. 42).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

    Auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2000 - 4 A 10.99 - sei von einer unzulässigen Rechtsausübung nicht auszugehen.

    - 4 A 10.99 -, BVerwGE 112, 135 (137 f.);.

    Der Kläger macht geltend, dass er, anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht im Verfahren - 4 A 10.99 - entschiedenen Fall, das Grundstück erworben habe, um eine Streuobstwiese anzulegen und die Streuobstwiese selbst zu nutzen und nicht etwa die Nutzung einem nießbrauchberechtigten Voreigentümer zu überlassen.

  • VG Freiburg, 05.11.2020 - 10 K 2788/19

    Zur Notwendigkeit einer Grundabtretungsprognose bei der Entscheidung über die

  • VGH Bayern, 28.05.2018 - 22 CE 17.2260

    Abwehranspruch aus §§ 903, 1004 BGB gegen den Betreiber eines Steinbruchs

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

  • OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04

    Enteignung für Airbus Start- und Landebahnverlängerung

  • VG Aachen, 03.11.2016 - 6 K 369/15

    Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des Tagebaus Hambach ;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2023 - 2 A 18.19
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2022 - 6 S 4216/20

    Bergrechtliche Genehmigung für den Trassabbau (Phonolith) durch Neuaufschluss auf

  • OVG Hamburg, 11.09.2019 - 1 Bf 82/18

    Klagebefugnis bei Erwerb eines Sperrgrundstücks zur Verhinderung eines

  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 14.08

    Rechtsbehelfsbelehrung, Adressat, Dritter, Unternehmen, verbundene Unternehmen,

  • VG Minden, 26.03.2007 - 9 K 3614/06

    Studiengebühren für das Erststudium in Nordrhein-Westfalen rechtmäßig Gericht

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes

  • VG Düsseldorf, 06.06.2006 - 3 K 3061/05

    Verwaltungsgericht weist Klage gegen Enteignung einer Obstwiese zugunsten des

  • VG Kassel, 02.08.2012 - 4 L 81/12

    Einleitung von Salzabwässern in Grundwasser

  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

  • OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00

    Mitwirkung von Gemeinderatsmitglieder in sie selbst betreffenden Angelegenheiten;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.11.2003 - 3 K 29/99

    Bebauungsplan, Flughafen, Normenkontrolle

  • OVG Hamburg, 21.11.2005 - 2 Bs 19/05

    Rechtsschutz anerkannter Naturschutzverbände gegen den Planfeststellungsbeschluss

  • LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 KR 5/04

    Kostenerstattungsanspruch in der Krankenversicherung für Mietkosten einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1193/02

    Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler I/II ohne Erfolg

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2023 - 21 A 2175/22

    Anwendung der in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Einschränkung der

  • OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betr. den 2.

  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 B 29.08

    Voraussetzungen der Geltung einer einem begünstigenden Verwaltungsakt mit

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 5 S 130/06

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße

  • VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06

    Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • OVG Sachsen, 14.02.2005 - 4 BS 273/04

    Naturschutzverein, Verbandsklage, Antragsbefugnis, Abfalldeponie,

  • VG Köln, 12.03.2019 - 14 K 4496/18

    Klagen gegen Braunkohlentagebau Hambach abgewiesen

  • VGH Bayern, 30.07.2002 - 8 A 00.40034

    Auf das Eigentum an einem Grundstück gestützte Klagebefugnis bei

  • VG Trier, 10.01.2007 - 5 K 770/06

    Lavasandabbau auf Grundstücken der Stadt Gerolstein zulässig

  • LG Hamburg, 14.07.2006 - 351 O 2/06
  • OVG Niedersachsen, 30.10.2003 - 7 L 3421/00

    Bergrechtliche Genehmigung für Nießbrauchrecht an einer Salzbaugerechtigkeit;

  • VG Stuttgart, 15.09.2009 - 3 K 364/09

    Nachbarklage gegen Änderung einer Flugplatzgenehmigung

  • VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06

    Weitere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung

  • VG Arnsberg, 21.09.2007 - 12 K 4001/06

    Klage gegen Studiengebühren an der Universität Siegen abgewiesen

  • VG Augsburg, 08.01.2009 - Au 6 K 07.1758

    Ortsumfahrung Burtenbach

  • VG Köln, 17.08.2022 - 21 K 6712/20
  • VG Koblenz, 28.11.2019 - 1 K 74/19

    Klage gegen "Lahntal-Radweg" zwischen Laurenburg und Geilnau abgewiesen

  • LSG Sachsen, 11.01.2006 - L 1 KR 12/03

    Freistellung bzw. Vergütung von Mietkosten für eine CAMOPED Kniebewegungsschiene;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 11 D 97/96

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Vorherige Beteiligung von

  • VG Schleswig, 11.06.2004 - 12 B 13/04
  • OLG München, 24.04.2008 - 23 U 5389/07

    Unterlassung: Anspruch gegen einen Grundstückseigentümer, Arbeiten auf seinem

  • VG Cottbus, 11.05.2005 - 3 K 983/04
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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8347
StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351 (https://dejure.org/2000,8347)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14.06.2000 - P.St. 1351 (https://dejure.org/2000,8347)
StGH Hessen, Entscheidung vom 14. Juni 2000 - P.St. 1351 (https://dejure.org/2000,8347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse; Außerordentliche Beschwerde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Rechtswegerschöpfung bei Angriffen gegen eine Kostenentscheidung; Unterbrechung von Fristen durch Erhebung einer Gegenvorstellung; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 746
  • NVwZ 2001, 427 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • StGH Hessen, 11.01.2000 - P.St. 1331

    Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist; Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St. 1413 und 1422 -), und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte.

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 -).

  • BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 662/95

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei zurückgenommener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Bei dieser Sachlage konnte der Antragsteller nicht darauf vertrauen, dass die vom Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsbeschwerde entwickelte Rechtsprechung, nach der die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht durch die fachgerichtliche Entscheidung über einen außerordentlichen Rechtsbehelf, der nicht offensichtlich unzulässig ist, neu in Lauf gesetzt werden kann (vgl. insbesondere BVerfG, NJW 1997, 46 f.), ohne weiteres auf die Frist zur Erhebung der Grundrechtsklage nach § 45 Abs. 1 StGHG übertragbar ist.
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    1999, S. 1790 [1794]; BVerfGE 67, 157 [170]; BayVerfGH, NJW 1994, 575), nicht gegeben.
  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Damit ist gegen sie ein Rechtsweg, d. h. eine gesetzlich normierte Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts (StGH, Urteil vom 03.05.1999 - P.St. 1296 -, …
  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1413

    Fristbeginn; Gegenvorstellung; Grundrechtsklagefrist

    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St. 1413 und 1422 -), und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte.
  • VerfGH Bayern, 29.07.1993 - 14-VI-93
    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    1999, S. 1790 [1794]; BVerfGE 67, 157 [170]; BayVerfGH, NJW 1994, 575), nicht gegeben.
  • VerfGH Bayern, 10.10.1997 - 7-VI-97
    Auszug aus StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351
    Diese Entscheidung vom 10. Oktober 1997 wurde in Heft 16 der Neuen Juristischen Wochenschrift vom 15. April 1998 (NJW 1998, 1136 f.) und damit vor Ablauf der Frist zur Erhebung dieser Grundrechtsklage veröffentlicht.
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1553

    Rechtsweggarantie; Rechtliches Gehör; Klagegegenstand; Prüfungsgegenstand;

    Damit ist gegen sie ein Rechtsweg, d. h. eine gesetzlich normierte Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts (StGH, Beschluss vom 14.06.2000 - P.St. 1351 -, …

    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch das Stellen von Abänderungsanträgen nach § 80 Abs. 7 VwGO scheidet damit aus, und zwar auch dann, wenn dies wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte (vgl. StGH, Beschluss vom 14.06.2000 - P.St. 1351 -, StAnz. 2000, S. 2281).

  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1585

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Grundrechtsklage gegen fachgerichtliche

    Eine Beeinflussung des Laufs dieser Frist durch die Einlegung außerordentlicher Rechtsbehelfe scheidet damit aus, und zwar auch dann, wenn diese wegen des Grundsatzes der Subsidiarität geboten sein sollte (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 14.06.2000 - P.St.1351-, NJW 2001, S. 746 f.).

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falls zuzumuten war (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 14.06.2000 - P.St. 1351 -, a.a.0.).

  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537

    Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 14.06.2000 - P.St. 1351 -, StAnz. 2000, S. 2281).
  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1430

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots und des

    Das höchste in der Sache zuständige Gericht in diesem Sinne ist das Gericht des Landes Hessen, mit dessen Entscheidung der Rechtsweg erschöpft ist (vgl. StGH, Beschluss vom 14.06.2000 - P.St.1351 -, NJW 2001, 746 ).
  • StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1563

    Unzulässige Grundrechtsklage - wegen verschuldeter Fristversäumung erfolgloser

    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 14.06.2000- P.St 1351-, StAnz. 2000 S. 2281).
  • StGH Hessen, 16.01.2003 - P.St. 1769

    Erfolglose Gegenvorstellung gegen Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Vielmehr hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 14. Juni 2000 - P.St. 1351 -, veröffentlicht in der Neuen Juristischen Wochenschrift 2001, Seite 746, deutlich gemacht, dass der hessische Gesetzgeber den Lauf der Klagefrist allein an die schriftliche Bekanntgabe der Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts an die antragstellende Person und damit an die Erschöpfung des Rechtsweges knüpft.
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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99   

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https://dejure.org/2000,12549
VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99 (https://dejure.org/2000,12549)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18.05.2000 - VerfGH 78/99 (https://dejure.org/2000,12549)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 2000 - VerfGH 78/99 (https://dejure.org/2000,12549)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens "Schluss mit der Rechtsschreibreform"; Verbot von Unterschriftensammlungen im Zusammenhang mit Wahlen; Anforderungen an die amtliche Bekanntmachung eines Volksbegehrens ; Voraussetzungen für eine Wiederholung eines Volksbegehrens; ...

  • tu-berlin.de

    Zur verfassungsrechtlichen Minderwichtigkeit eines Volksbegehrens gegenüber allgemeinen Wahlen: der Verfassunsgerichtshof des Landes Berlin zum Berliner Volksbegehren "Schluß mit der Rechtschtschreibreform" im Sommer 1999

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Leitsatz)

    VvB Art. 2 Satz 1, Art. 62, 63; VerfGHG §§ 14 Nr. 7, 55 Abs. 1; VInGBln §§ 21, 41

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 427 (Ls.)
  • JR 2002, 57
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • StGH Hessen, 03.07.1968 - P.St. 486

    Volksbegehren - Kein Amtsermittlungsgrundsatz bei Wahlanfechtungsverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99
    Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und Anforderungen muss dabei sichergestellt sein, dass das Verfassungsinstitut der Volksgesetzgebung auch praktisch erfolgreich Anwendung finden kann; dies schließt unbillige Erschwerungen der Eintragungsmöglichkeiten durch die zuständigen Behörden von Rechts wegen aus (vgl. HessStGH, Urteil vom 3. Juni 1968 - P.St.486 - ESVGH 19, 1 ; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1975 - VerfGH 8/74 -OVGE 30, 288 ).

    Diese bewegt sich in der Größenordnung, die in der bisherigen Rechtsprechung für Volksbegehren in anderen Großstädten als ausreichend angesehen wurde (vgl. HessStGH, ESVGH 19, 1 ; HambOVG, Beschluss vom 26. Februar 1998 - 3 Bs 63/98 -).

    Außerdem können auch von den Stimmberechtigten selbst gewisse Anstrengungen erwartet werden; denn wenn das Volk im Rahmen einer unmittelbaren demokratischen Willensbildung selbst gesetzesinitiativ tätig werden will, setzt dies notwendigerweise die Bereitschaft voraus, sich mit dem betreffenden Sachbegehren und den Möglichkeiten, seine Unterstützung dafür zum Ausdruck zu bringen, vertraut zu machen (vgl. HessStGH, ESVGH 19, 1 ; VerfGH Nordrhein-Westfalen, OVGE 30, 288 ).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99
    Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berufsbezogenen Prüfungen (BVerfGE 84, 34 ) und zur Zulassung privater Grundschulen (BVerfGE 88, 40 ) aus Art. 19 Abs. 4 GG entwickelte Grundsatz vollständiger gerichtlicher Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen kann im vorliegenden Zusammenhang keine Geltung beanspruchen, weil Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen des Einspruchsverfahrens nach § 41 VInG als eines Verfahrens der objektiven Rechtskontrolle keine Anwendung findet (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 2. Juni 1999, a.a.0.).
  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99
    Der für das Wahlprüfungsverfahren geltende Maßstab, dass dafür eine nur theoretische Möglichkeit nicht ausreicht, diese vielmehr nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fernliegend sein muss (vgl. BVerfGE 89, 243 ), gilt hier ebenfalls.
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99
    Der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu berufsbezogenen Prüfungen (BVerfGE 84, 34 ) und zur Zulassung privater Grundschulen (BVerfGE 88, 40 ) aus Art. 19 Abs. 4 GG entwickelte Grundsatz vollständiger gerichtlicher Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen kann im vorliegenden Zusammenhang keine Geltung beanspruchen, weil Art. 19 Abs. 4 GG im Rahmen des Einspruchsverfahrens nach § 41 VInG als eines Verfahrens der objektiven Rechtskontrolle keine Anwendung findet (vgl. Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 2. Juni 1999, a.a.0.).
  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99
    Die periodisch wiederkehrende Volkswahl des Parlaments ist eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit in der Demokratie, weil sie den Staatsorganen die für die Ausübung der Staatsgewalt erforderliche demokratische Legitimation vermittelt (vgl. BVerfGE 13, 54 ).
  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 89-III-92

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99
    Einer solchen Abstimmung kommt in der Demokratie nicht annähernd die gleiche Bedeutung zu wie den Wahlen zu den Volksvertretungen (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - Vf. 89-III- 92, 92-III-92 - VerfGHE 47, 1 ).
  • BVerfG, 03.05.1999 - 1 BvR 1315/97

    Staatliche Prüfung für berufliche Qualifizierung muß ohne unnötige Verzögerungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99
    Bei dem Einspruchsverfahren nach § 41 VInG handelt es sich, wie der Verfassungsgerichtshof bereits in seinem Beschluss vom 2. Juni 1999 - VerfGH 31 A/99, 31/99 -(DVBl. 1999, S. 979 festgestellt hat, um ein Verfahren der objektiven Rechtskontrolle, das dem Wahlprüfungsverfahren ähnlich ist.
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.04.1975 - VerfGH 8/74

    Unregelmäßigkeit bei der Durchführung eines Volksbegehrens; Abweichung von einer

    Auszug aus VerfGH Berlin, 18.05.2000 - VerfGH 78/99
    Unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Vorgaben und Anforderungen muss dabei sichergestellt sein, dass das Verfassungsinstitut der Volksgesetzgebung auch praktisch erfolgreich Anwendung finden kann; dies schließt unbillige Erschwerungen der Eintragungsmöglichkeiten durch die zuständigen Behörden von Rechts wegen aus (vgl. HessStGH, Urteil vom 3. Juni 1968 - P.St.486 - ESVGH 19, 1 ; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1975 - VerfGH 8/74 -OVGE 30, 288 ).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 173/11

    Erfolgloser Einspruch (

    Prüfungsmaßstab ist mithin, ob die für die Durchführung des Volksbegehrens geltenden Verfahrensvorschriften beachtet worden sind, wobei diese, soweit dazu Veranlassung besteht, inzident auch auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung von Berlin zu überprüfen sind (Urteil vom 2. Juni 1999 - VerfGH 31/99 - DVBl. 1999, 979 ; Beschlüsse vom 18. Mai 2000 - VerfGH 78/99 - LVerfGE 11, 49 und 27. Oktober 2008 - VerfGH 86/08 - Rn. 60).

    Es muss sichergestellt sein, dass das Verfassungsinstitut des Volksbegehrens und der Volksgesetzgebung auch praktisch erfolgreich Anwendung finden kann; dies schließt unbillige Erschwerungen der Beteiligungsmöglichkeiten durch die zuständigen Behörden von Rechts wegen aus (Beschlüsse vom 18. Mai 2000, a. a. O., S. 56 und 27. Oktober 2008, a. a. O., Rn. 86; vgl. auch Hessischer StGH, Urteil vom 3. Juni 1968 - P.St.486 - ESVGH 19, 1 ; VerfGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. April 1975 - VerfGH 8/74 - OVGE 30, 288 ).

    Auch insoweit gilt im Übrigen, dass von den eintragungswilligen Stimmberechtigten bei ihrer Mitwirkung am Volksbegehren zumutbare Anstrengungen erwartet werden können; denn wenn das Volk im Rahmen einer unmittelbaren demokratischen Willensbildung in ernstzunehmender Weise gesetzesinitiativ tätig werden will, setzt dies notwendigerweise die Bereitschaft voraus, sich mit dem betreffenden Sachbegehren und den Möglichkeiten, seine Unterstützung dafür zum Ausdruck zu bringen, vertraut zu machen und auseinanderzusetzen (Beschluss vom 18. Mai 2000 - VerfGH 78/99 - LVerfGE 11, 49 m. w. N.).

    Andererseits ist jedoch eine identische Ausgestaltung des Verfahrens wie bei Wahlen und Abstimmungen nicht gefordert (Beschlüsse vom 18. Mai 2000 - VerfGH 78/99 - LVerfGE 11, 49 , und 27. Oktober 2008 - VerfGH 86/08 - Rn. 86; BayVerfGHE 47, 1 ), und auch insoweit dürfen den Stimmberechtigten gewisse Anstrengungen abverlangt werden (Beschluss vom 18. Mai 2000, a. a. O., S. 61 m. w. N.).

    Im Übrigen reicht es aus, dass Personen, die sich an dem Volksbegehren beteiligen wollen, die Auslegungsstellen ohne größere Schwierigkeit erreichen können (Beschluss vom 18. Mai 2000, a. a. O., LVerfGE 11, 60).

    Auf das Volksbegehren möglichst auffällig hinzuweisen und damit faktisch zugleich für eine Eintragung bei all denen zu werben, die das öffentliche Gebäude zu anderen Zwecken aufsuchen, würde dem staatlichen Neutralitätsgebot widersprechen und kann deshalb nicht Aufgabe der Auslegungsstellen sein (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2000, a. a. O., S. 61; VerfGH Nordrhein-Westfalen, a. a. O.; zum staatlichen Neutralitätsgebot bei Unterschriftensammlungen vgl. auch BAG, NJW 2005, 1596 ff. und BVerfGK 10, 250 ; Thum, KommunalPraxis BY 2007, 164 f.) Ein wahrnehmbarer Hinweis auf die zur Eintragung aufzusuchenden Räumlichkeiten darf gleichwohl erwartet werden.

  • VerfGH Berlin, 27.10.2008 - VerfGH 86/08

    Zurückweisung des Einspruchs gegen die Feststellung, der Volksentscheid

    Vorrangiger Prüfungsmaßstab ist mithin, ob die für die Durchführung des Volksentscheids geltenden Verfahrensvorschriften beachtet worden sind, wobei diese inzident, soweit dazu Veranlassung besteht, auch auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung von Berlin zu überprüfen sind (Beschlüsse vom 2. Juni 1999 - VerfGH 31/99 -, DVBl. 1999, 979 und 18. Mai 2000 - VerfGH 78/99 - LVerfGE 11, 49 ).

    Der für das Wahlprüfungsverfahren geltende Maßstab, dass dafür eine nur theoretische Möglichkeit nicht ausreicht, diese vielmehr nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkret und nicht ganz fern liegend sein muss (vgl. für das Bundesrecht: BVerfGE 89, 243 ), gilt hier ebenfalls (Beschlüsse vom 2. Juni 1999 und 18. Mai 2000, a. a. O.).

    Es muss sichergestellt sein, dass das Verfassungsinstitut der Volksgesetzgebung auch praktisch erfolgreich Anwendung finden kann; dies schließt unbillige Erschwerungen der Beteiligungsmöglichkeiten durch die zuständigen Behörden von Rechts wegen aus (Beschluss vom 18. Mai 2000 - VerfGH 78/99 -, LVerfGE 11, 49 ).

    Einer Abstimmung über eine einzelne Sachfrage kommt in der Demokratie nicht annähernd die gleiche Bedeutung zu wie den Wahlen zu den Volksvertretungen (Beschluss vom 18. Mai 2000, a. a. O.).

    Das Tatbestandsmerkmal der "hinreichend guten Erreichbarkeit" in § 5 Satz 2 Halbs. 2 AbstO eröffnet der Verwaltung als unbestimmter Rechtsbegriff einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. Beschluss vom 18. Mai 2000 - VerfGH 78/99 - LVerfGE 11, 49 ).

  • VerfG Hamburg, 14.12.2011 - HVerfG 3/10

    Anfechtungsverfahren vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gegen den

    Dies gilt für den Bund (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.3.1976, 2 BvP 1/75, BVerfGE 42, 53, 63 f.), entspricht aber auch der Rechtslage in anderen Bundesländern, teils aufgrund ausdrücklicher einfachgesetzlicher Bestimmung (z.B. Bremen: § 27 Abs. 1 Nr. 8 Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid - BremVkEVfG - Mecklenburg-Vorpommern: § 24 Abs. 2 S. 3 Gesetz zur Ausführung von Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid - VaG - Nordrhein-Westfalen: § 28 Abs. 2 S. 3 Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - VIVBVEG - Rheinland-Pfalz: §§ 1 Nr. 2, 13 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Landesgesetz über die Prüfung der Landtagswahlen und Volksentscheide; Sachsen-Anhalt: § 29 Abs. 3 Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid - VAbstG -), teils aus Verfassungsrecht hergeleitet (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 18.5.2000, VerfGH 78/99, LVerfGE 11, 49, 55; Michaelis-Merzbach, in: Driehaus, Verfassung von Berlin, 3. Auflage 2009, Art. 62 Rn. 14).
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